Mo
05
Jan
2009
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Alle Vorgaben rund um den Feuerwehrführerschein sind in der Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark RL 2.2 / 51-2007 vom 01.04.2007 genau definiert.
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Zivile Lenkerberechtigung In der Sitzung des Landesfeuerwehrausschusses am 29. März 2007 wurde die Richtlinie „Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse „C“ und Erwerb des Feuerwehrführerscheines“ neu beschlossen. Diese Richtlinie tritt mit 1. April 2007 in Kraft und regelt den Ablauf für die Förderung der Zivilen Lenkberechtigung neu. Nach dem Erwerb der Zivilen Lenkberechtigung der Klasse C wird mittels Antragsformulars der Feuerwehrführerschein und die Auszahlung der Förderung für den Erwerb der Zivilen Lenkberechtigung beantragt. Der Erwerb der Zivilen Lenkberechtigung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Förderung wird nur mehr für die Führerscheinklasse C gewährt. Der Führerschein kann bei jeder Fahrschule erworben werden. Die Bezahlung der Kosten für den Führerschein erfolgt direkt durch den Führerscheinwerber an die Fahrschule |