Di
24
Mär
2009
Zentralbeschaffung Atemschutzgeräte und
Ausrüstung
Aus aktuellem Anlass darf den Feuerwehren in Erinnerung gebracht werden, dass die Beschaffung oder der Austausch von Atemschutzgeräten über den Zentraleinkauf des Landesfeuerwehrverbandes abzuwickeln
ist.
Wird für den Neukauf oder für eine Umrüstung von Atemschutzausrüstungen eine Beihilfe gewährt, so wird das gewünschte Gerät vom Landesfeuerwehrverband bestellt und vor Auslieferung einer Prüfung
unterzogen. Der Selbstankauf von Atemschutzgeräten oder einer Ausrüstung soll ebenfalls über den Zentraleinkauf abgewickelt werden um Preisvorteile des Landesfeuerwehrverbandes gegenüber einer
Einzelbestellung an die Feuerwehren weitergeben zu können. Weiters wird damit ebenso eine genaue Prüfung der Geräte vor Auslieferung in der Atemschutzlehrwerkstätte der FWZS, sowie die EDV-Erfassung
gewährleistet.
Zur Vereinfachung der Bestellung wird es zukünftig ein verbessertes Antragsformular für die Beihilfe geben. Für weitere Informationen steht die Technikabteilung des Landesfeuerwehrverbandes gerne zur
Verfügung.