Durch vermehrte Einsätze und Übungen bei „Personenrettungen von Seilbahnen“ ist festzustellen, dass mit dieser Problematik steirische
Feuerwehren immer öfter befasst werden.
Dazu wird vom Landesfeuerwehrverband Steiermark bekannt gegeben:
Gemäß der ÖNORM 1909 „Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr (Räumung und Bergung)“ können sich die Liftbetreiber bei technischen Problemen auch anderer Einsatzorganisationen
bedienen. Es ist zu beobachten, dass bei derartigen Einsätzen bzw. Übungen von den Feuerwehren mitunter auch technische Tätigkeiten direkt am Tragseil der Seilbahnen (Abseilen von Personen von
Seilbahngondeln oder Sesselliften) durchgeführt werden.
Da diese Tätigkeiten direkt am Tragseil der Seilbahn nicht Inhalt von themenbezogenen Lehrgängen an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule sind, ist diese Aufgabe von entsprechend geschulten
und ausgerüsteten Einsatzorganisationen (z.B. ÖBRD, Alpinpolizei, Flugretter BMI, ÖAMTC und BMLV) zu übernehmen.
Unbenommen bleibt natürlich, dass Feuerwehren im Bedarfsfall an solchen Einsätzen unterstützend (Mitglied der koordinierten Einsatzleitung, Unterstützung bei der Logistik, „Bodenpersonal“)
mitwirken.