Do

07

Mai

2009

Rauchverbot bei Zeltfesten?

Ob eines Artikels in der Kronen Zeitung vom 19. April 2009 („Feuerwehren in heller Aufregung – Rauchverbot bei allen Zeltfesten, Seite 12) bestand bei einigen Feuerwehren hinsichtlich der Anwendung des Tabakgesetzes bei Zeltfesten nun vermehrt eine gewisse Unsicherheit, da in besagtem Artikel von einem generellen Rauchverbot – auch bei Zeltfesten –berichtet wurde.

Einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit folgend informiert der LFV, dass „aus den Materialien zur Tabakgesetz-Novelle 2008 hervor geht, dass der Gesetzgeber vorübergehend aufgestellte Zelte – insbesonders im Rahmen von Zeltfesten - nicht in die Nichtraucherschutzregelung für die Gastronomie (§ 13a leg.cit.) einbeziehen wollte. Es gibt auch nach Erschienen des Artikels in der Kronen Zeitung KEIN Abrücken der Rechtsposition des BMG.“

Grundsätzlich ersucht der LFV die Nichtraucherschutzvorschriften zu berücksichtigen.

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