Do

07

Mai

2009

Zweckentfremdung von Feuerwehr-Fahrzeugen

Die Verwendung von Feuerwehrfahrzeugen ist laut Landesfeuerwehrgesetz klar definiert. Nur für diese Feuerwehrspezifischen Fahrten gilt der Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung. Unabhängig davon widerspricht die nicht Widmungsgemäße Verwendung eines durch den Landesfeuerwehrverband geförderten Einsatzfahrzeuges den Bestimmungen über die Förderung von Einsatzfahrzeugen und Einsatzgerätschaften.

Da immer öfter Rückfragen bezüglich der Verwendung von Mannschaftstransportfahrzeugen für diverse Feuerwehr fremde Transporte an den Landesfeuerwehrverband gerichtet werden, aber auch bekannt geworden ist, dass bereits diverse Personentransporte durchgeführt werden, wird seitens des LFV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Feuerwehrkommando gut beraten ist, in derartigen Fällen keine Zustimmung zur Verwendung zu geben bzw. derartige Fahrten zu untersagen.

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Alarmübung VS St. Veit

Übungsleiter:

HBI Neubauer

OBI Perner

 

Datum:  29. Juni 2012

 

Beginn : 10:00 Uhr

Ort:  Rüsthaus der FF Wagendorf

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