Do
07
Mai
2009
Die Verwendung von Feuerwehrfahrzeugen ist laut Landesfeuerwehrgesetz klar definiert. Nur für diese Feuerwehrspezifischen Fahrten gilt der
Versicherungsschutz im Bereich der Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung. Unabhängig davon widerspricht die nicht Widmungsgemäße Verwendung eines durch den Landesfeuerwehrverband
geförderten Einsatzfahrzeuges den Bestimmungen über die Förderung von Einsatzfahrzeugen und Einsatzgerätschaften.
Da immer öfter Rückfragen bezüglich der Verwendung von Mannschaftstransportfahrzeugen für diverse Feuerwehr fremde Transporte an den Landesfeuerwehrverband gerichtet werden, aber auch bekannt
geworden ist, dass bereits diverse Personentransporte durchgeführt werden, wird seitens des LFV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Feuerwehrkommando gut beraten ist, in derartigen Fällen
keine Zustimmung zur Verwendung zu geben bzw. derartige Fahrten zu untersagen.