
Der Landesbewerbsleiter für das FJLA informiert:
Der LFA hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den
28.05.2009 die Richtlinie für das Bewerbsspiel für die Feurwehrjugend 1 mit Beschluss wie folgt geändert:
Voraussetzung:
Voraussetzung für den ersten Erwerb eines Bewerbsspielabzeichens ist die Vollendung des 10. Lebensjahres. Das Höchstalter ist die Vollendung des 12. Lebensjahres, wobei der Jugendliche während des
gesamten Kalenderjahres, indem er das 12. Lebensjahr vollendet, am Bewerbsspiel teilnehmen kann. Der Jugendliche hat somit die Wahlmöglichkeit, ENTWEDER am Bewerbsspiel
ODER am FJLB
teilzunehmen.
Somit wurde die dreimonatige Zugehörigkeit, welche als Voraussetzung zur Erlangung des ersten Bewerbsspielabzeichens galt, aufgehoben!
Die geänderte Richtlinie ist ab sofort gültig und wird bereits im Rahmen des 39. Landesfeuerwehrjugendleistungsbewerbes in Bronze und Silber bzw. im Rahmen des 2. Bewerbsspieles in Bronze und
Silber am 18. Juli 2009 in Feldbach umgesetzt.
Mehr dazu auf der Homepage des LFV
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