Lagerung von Diesel, Biodiesel und Heizöl in landwirtschaftlichen Gebäuden

Wie der Landesondersonderbeauftragte des LFV für den Vorbeugenden Brandschutz und Feuerpolizei, ABI d.F. DI Herbert Hasenbichler, mitteilt, hat die Situation in landwirtschaftlichen Gebäuden in den letzten Jahren dazu geführt, dass gerade in diesem Bereich vermehrt Treibstoffbehälter mit einem Fassungsvermögen bis zu 1.000 l und mehr ungeschützt im Hofbereich zur Aufstellung gelangten.

In der Steiermark bestehen nur wenige gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der richtigen Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklasse III, zur welcher auch die Dieselkraftstoffe zählen. Grundsätzlich wird im Steiermärkischen Feuerpolizeigesetz festgelegt, dass Heiz- und Brennstoffe so zu lagern sind, dass eine vorhersehbare Gefahr der Entzündung von Feuerstätten aus vermieden wird. Seitens der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark wurde in Zusammenarbeit mit der Feuerpolizei Graz ein Merkblatt geschaffen, welches dem Sachverständigen vor Ort (z.B. im Rahmen der Feuerbeschau) die fachgerechte Beurteilung von Lagerungen von Diesel, Biodiesel und Heizöl in landwirtschaftlichen Gebäuden ermöglichen soll.

Das Merkblatt 01/2009 „Lagerung von Diesel, Biodiesel und Heizöl in landwirtschaftlichen Gebäuden“ kann kostenlos bei der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark bezogen werden.

Merkblatt 01/2009 „Lagerung von Diesel, Biodiesel und Heizöl in landwirtschaftlichen Gebäuden“

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Kommentare: 1
  • #1

    Tim (Montag, 16 Januar 2012 10:48)

    Ein interessanter Beitrag. Vielen ist die Lagerrung diese Rohstoffe überhaupt nicht bekannt und werden dadurch vielleicht auch einfach falsch gelagert. Vielleicht kann man das so mit solchen Beiträgen verhindern.