Regelung zur Verwendung des Blaulichtes bei Übungsfahrten
Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird
mitgeteilt, dass in Absprache mit der Fachabteilung A20, HR Dr. Kurt Kalcher, die Verwendung von Blaulicht (ohne Folgetonhorn) bei der Anfahrt zum Übungsort verwendet werden
kann.
Da aber die Verwendung von Blaulicht lt. Straßen-verkehrsordnung nur bei Gefahr in Verzug erlaubt ist, muss das Blaulicht bei Eintreffen am Übungsort und bei Aufstellung
des Fahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, ausgeschaltet werden. Mit dieser
Vorgangsweise sind allfällige Haftungsfragen ausgeschlossen.
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