Ski-Helm

Obwohl die Ski-Saison schon vorbei ist, wurde per Landesgesetzblatt vom 26. März 2010 eine Helmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten im Rahmen der Wintersportausübung angekündigt.

Der Landessonderbeauftragte für Feuerwehrjugend ABI Peter Kirchengast ersucht daher auch bei Feuerwehrveranstaltungen der Feuerwehrjugend darauf zu achten, dass in Zukunft beim Alpinschilauf und Snowboarden ein handelsüblicher Wintersporthelm getragen wird.

 

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