Dienstanweisung Erste-Hilfe-Ausbildung

ABI d.V. Michael Jost erstellt am 01.10.2010

 

Am 30. September 2010 wurde bei der Landesfeuerwehrausschusssitzung die Dienstanweisung für die Erste-Hilfe-Ausbildung beschlossen.

Durch diese Dienstanweisung soll eine klare Regelung der Erste-Hilfe-Ausbildung in den Steirischen Feuerwehren erreicht werden. Neben den Kursen des Roten Kreuzes werden in Zukunft auch Fortbildungen innerhalb der Feuerwehren anerkannt. Dazu zählen die Ausbildungen, die vom Bezirksfeuerwehrverband angeboten werden und Fortbildungen die auswärts besucht wurden, wobei all diese Ausbildungen vom Bezirksfeuerwehrarzt geprüft werden müssen, um eine entsprechende Qualität zu erhalten.

Ebenso zählt die jährliche Fortbildung des Landesfeuerwehrverbandes als Ausbildung. Grundlage ist eine 16-stündige Ausbildung, alle vier Jahre müssen acht Stunden Fortbildung besucht werden. Diese Ausbildungen werden von der Arbeitsinspektion als Ersthelferausbildung in Betrieben nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anerkannt (im Sinne der Novelle für Ersthelfer/innen in Arbeitsstätten und auf Baustellen vom 01.01.2010).

Durch diese Regelung sollen die Anzahl der Ersthelfer erhöht werden, vermehrt feuerwehrsanitätsspezifische Aspekte in die Ausbildung einfließen und die Wertigkeit der Fortbildung innerhalb der Feuerwehr erhöht werden.

Dienstanweisung Erste-Hilfe-Ausbildung

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